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Gebäudereinigung

Entrümpelung

Für eine Entrümpelung einer Immobilie gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Das reicht von der Haushaltsauflösung nach einem Todesfall, über die Räumung eines Büros bis hin zu den Ausmaßen einer Messie-Wohnung. Die Helmut Schoch Gebäudereinigung kümmert sich um alles rund um die Entrümpelung. Begonnen beim Ausräumen, über die fachgerechte Mülltrennung und Müllentsorgung des kontaminierten Materials, bis hin zum Desinfizieren der Räume und des Mobiliars. Auf dieser wiedergewonnenen Basis können Sie die Räume anschließend renovieren und wieder bewohnbar machen.

Übrigens: Seit dem 1. Juni 2014 gilt eine neue Anzeigen- und Erlaubnisverordnung für die Beförderung von Abfällen. Wenn Sie einen Auftrag zur Wohnungsräumung erteilen, sind Sie für den Verbleib des Abfalls verantwortlich. Nur wenn Sie diesen Auftrag an einen berechtigten Entsorger oder Transporteur oder einen Entsorgungsfachbetrieb vergeben, sind Sie auf der sicheren Seite. Grundlage der neuen Verordnung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen mit den Paragraphen 53-55.

Die Helmut Schoch Gebäudereinigung nimmt Ihnen diese Verantwortung gerne ab und kümmert sich um die fachgerechte Entsorgung.


Entrümpelung

  • Ausräumen
  • Gegebenenfalls Sortieren nach Müll und brauchbaren Dingen
  • Mülltrennung
  • Fachgerechte Müllentsorgung
  • Grundreinigung
  • Desinfektion der Räume und des Mobiliars


Steuer-Spar-Tipp für private Haushaltsauflösungen: Unsere Rechnung ist eine Handwerkerrechnung. Diese können Sie nach § 35a des Einkommenssteuergesetz (EStG) bis zu einer Summe von 1200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.

Entsorgung

  • Fachgerechte und sorgenfreie Entsorgung mit einem zugelassenen Containerdienst
  • Von Haushaltsmüll bis Gefahrenstoffe
  • Garantiert nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)